Nachfolgend sind alle Grundlagen für Rechtsgeschäfte und Lieferungen von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten aufgeführt.

1 Angebot/ Auftrag
Schriftliche Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind Eigentum von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten. Ein weiterreichen ohne deren Einwilligung ist nicht erlaubt!
Wird ein bestätigter Auftrag oder Kaufvertrag vom Auftraggeber vor Beginn der auszuführenden Arbeiten bzw. vor Lieferung gekündigt, so ist er verpflichtet zwanzig Prozent des Auftragsvolumens als Stornierungsgebühr zu zahlen. Bei Kündigung während der laufenden Arbeiten, sind zudem alle bis dahin erbrachten Leistungen zu erstatten!

Bräuer Klavier & Holz Werkstätten behält sich das Recht vor, nachweislich bei der Begutachtung nicht sichtbare Schäden, welche erst nach zerlegen der Auftragsgegenstände zu Tage kommen, nach Absprache mit dem Auftraggeber zusätzlich zu bearbeiten und zu berechnen.

2 Preise
Die von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten im Kostenvoranschlag genannten Preise gelten drei Monate nach Eingang beim Auftraggeber. Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gilt die gesetzlich zulässige Überschreitung des im Kostenvoranschlag angegebenen Preises. Es gilt immer der aktuelle gesetzliche Mehrwehrtsteuersatz!

3 Lieferung
Wenn die Auslieferung durch Bräuer Klavier & Holz Werkstätten erfolgt, führen sie diese mit Sorgfalt und Vorsicht für den Auftraggeber aus.   Bräuer Klavier & Holz Werkstätten haftet jedoch nur wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Erfolgt die Auslieferung nicht durch Bräuer Klavier & Holz Werkstätten, so übernimmt der Auftraggeber die Haftung für Schäden sobald die Ware an die für den Transport durch zuführende Person übergeben wurde.

4 Zahlung und Rechnung
Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nachlässe bzw. Rabatte müssen schriftlich vereinbart werden. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Wird das Zahlungsziel überschritten, behalten wir uns das Recht vor ab der zweiten Mahnung und für jede Weitere, Gebühren in Höhe von zwanzig Euro für unseren Mehraufwand zu berechnen. Die Ware ist bis zur vollständigen bezahlung der Rechnung Eigentum von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten.

Bräuer Klavier & Holz Werkstätten behalten sich das Recht vor, bei einem Auftragsvolumen über eintausend Euro, eine Anzahlung von dreisig Prozent der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag wird bei Auftragserteilung fällig. Begutachtungskosten werden ab einem Auftragswert bis fünfhundert Euro zu fünfzig Prozent und ab zweitausend Euro zu hundert Prozent in der Endrechnung verrechnet.

5 Miete/ Konzertmiete

5.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten an dem Instrument an. Er darf keine Verfügungen über das Instrument treffen,welche die Eigentumsrechte von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten beeinträchtigen; vor allem darf er das Instrument nicht veräußern, verschenken, verpfänden, verleihen, weitervermieten oder ohne schriftliche Einwilligung von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten aus seiner Wohnung/ Konzertort entfernen. Ein Wohnungswechsel muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich den Bräuer Klavier & Holz Werkstätten mitgeteilt werden. Der Transport des Instruments darf nur von Bräuer Klavier & Holz Werkstätten oder mit dessen Genehmigung von geeigneten Fachleuten durchgeführt werden. Der Mieter hat das Instrument gegen die üblichen Risiken im Haushalt (Wasser, Feuer, Diebstahl) zu versichern.

5.2 Das Instrumet ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und entsprechend den Pflegehinweisen des Vermieters ggf. des Herstellers gegen Beschädigungen des Inneren und Äußeren zu schützen. Ein Klavier/ Flügel ist mindestens einmal pro Jahr auf Kosten des Mieters von unserer Firma oder einem beauftragten Fachmann zu stimmen. Für während der Mietzeit auftretende Schäden die durch Mutwillen entstanden sind, haftet der Mieter.

5.3 Material- und Herstellungsmängel sowie bei bestimmungsgemäßen und pfleglichem Gebrauch auftrentende Mängel beseitigt der Vermieter. Laut § 537 BGB hat der Mieter nur das Recht auf Minderung des Mietzinses, wenn zwei Nachbesserungen des Vermieters fehlgeschlagen sind.

5.4 Bei jeder Verletzung der Pflichten gemäß vorstehend Ziffer 5.1 und 5.2 oder bei Gefährdung des Eigentumsrechtes der Bräuer Klavier & Holz Werkstätten durch den Kunden hat Bräuer Klavier & Holz Werkstätten das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Kunde hat die sofortige Abholung des Instrumentes zu gestatten und trägt die durch fristlose Kündigung verursachten Kosten.

5.3 Bei Verlust des Instrumentes hat der Kunde auch ohne eigenes Verschulden den vollen Zeitwert zu ersetzen, sofern seine Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Bei überholten Instrumenten wird der Zeitwert ab dem Jahr der Überholung berechnet.

6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bräuer Klavier & Holz Werkstätten. Es gelten die Bedingungen wie unter 5.1 . Bei größeren Reparaturaufträgen kann eine zu vereinbarende Vorauszahlung verlangt werden, da bei Einbringung von Material und Arbeit der Eigentumsvorbehalt erlischt.

7 Gewährleistungen
Der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren für die Beseitigung von Mängeln an der Ware. Sollten längere Gewährleistungen vereinbart werden, so Bedarf es der Schriftform. Die gilt für die ausgefühten Arbeiten bei einer Reparatur von Instrumenten des Auftraggebers. Ausnahme: Unter Berücksichtigung der Pflegehinweise geben wir fünf Jahre Gewähr auf die akustische Anlage (Wirbel, Saiten, Resonanzboden, Stimmstock, Stege, Rasten). Bräuer Klavier & Holz Werkstätten ist verpflichtet berechtigte Beanstandungen und festgestellte Mängel zu beseitigen. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Käufer/ Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitere Ersatzansprüche für bereits behobene Mängelschäden sind ausgeschlossen. Beanstandungen von erkennbaren Mängeln sind nur unmittelbar nach Abnahme bzw. Übernahme der Leistungen möglich. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen bzw. vereinbarten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware erlöschen alle Gewährleistungsansprüche, es sei denn, dass der gerügte Mangel in keinem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen kann.

8 Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit, wegen Verzugs des Auftragnehmers , wegen positiver Vetragsverletzung , Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Es sei denn, die Ansprüche beruhen auf dem Voratz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Schadensersatz beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.

9 Verwahrung, Versicherung
Flügel, Klaviere, Mechaniken, Klaviaturen oder zum Instrument gehörige Einzelteile werden soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haftet Bräuer Klavier & Holz Werkstätten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bräuer Klavier & Holz Werkstätten haftet nicht bei Umwelteinflüssen jeder Art. In einem Fall einer legitimen Entschädigungsforderung kann nur der Zeitwert eines Instrumentes angenommen werden.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Neustadt und Gerichtsstand ist Pirna bzw. Dresden. Bei abweichenden Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträglichen Änderungen bedarf es der Schriftform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses/ eines Vetrages rechtsunwirksam sein, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Vetragsbestimmungen und Vereinbarungen davon unberührt bleiben.